Petition Bioverordnung

bioverordnung

Bild Uebergabe an BLW

Ein Sack voller Unterschriften übergibt die Biomühle Lehmann  am Dienstag 12. Juni dem  Bundesamt für Landwirtschaft  Herr Patrik Aebi. Die Petition fordert, dass die Biotiere weiterhin bedarfsgerecht gefüttert werden können und deshalb der Bio Anteil wie bisher belassen wird.

 

Die Biomühle Lehmann setzt sich seit Jahren hundertprozentig für den Biolandbau ein. So ist sie nach wie vor die einzige Biofuttermühle, welche ausschliesslich Biofutter verkauft. Sie spricht sich auch gegen eine Verwässerung des Biolandbaues aus, insbesondere gegen den sektoriellen Anbau zum Beispiel beim Getreide.

 

Die EU  Richtlinien fordern aber, dass wichtige Nebenstoffe wie Maiskleber, Kartoffeleiweiss, Bierhefe, Melasse usw. nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Gegen diese neuen Vorschriften wehrt sich die Biomühle Lehmann im Auftrage ihrer Kundinnen und Kunden und im Sinne des Tierwohles und des Tierschutzes.

 

In eigenen umfassenden Versuchen hat die Biomühle Lehmann festgestellt, dass die von der EU geforderten Richtlinien nicht umsetzbar sind und für die Tiere wie auch für die Tierhalter ernsthafte Konsequenzen haben. Im untenstehenden Interview stellt sich Albert Lehmann den Fragen:

 

Was wollen Sie erreichen mit der Petition?

Der Biolandbau hat ihren Ursprung in der Schweiz und somit ist das grösste know how ebenfalls in der Schweiz.  Die EU stellt nun Anforderungen an den Biolandbau, die nicht erfüllbar sind. Das Image vom Biolandbau wird extrem Schaden nehmen, wenn diese Forderungen erzwungen werden. Diesen Schaden wollen wir verhindern.

 

Die Schweiz ist nicht in der EU, warum muss die Schweiz die EU Anforderungen erfüllen?

Die Gleichwertigkeit ist Bedingung, damit die Schweiz in die EU exportieren kann.

 

Warum sollen diese Auflagen in der Schweiz nicht gehen und in der EU schon?

Die EU hat sehr viele Ausnahmen. So wurde oder wird in Oesterreich  konventionelles Getreide völlig legal im Biofutter eingesetzt. Der letzte Skandal betrifft konventionellen Soja der ebenfalls legal in holländischem und italienischem Futter gefunden wurde. In der Schweiz ist das ganz klar verboten und hätte den Ausschluss aus der Bioproduktion zur Folge.

Wir wehren uns dagegen, dass wir in der Schweiz unsere Tiere nach den Auflagen  der EU Beamten füttern müssen, die EU selbst aber derart viele Ausnahmen macht.

 

Was passiert in der Tierhaltung, wenn das Bundesamt auf die Punkte Ihrer Petition nicht eingeht?

In der Praxis wird es so sein, dass sich Hühner verpicken, die Schweine beissen sich die Schwänze ab, Pferde husten, weil das Futter staubt usw.  Für die Biolandwirte aber auch für unsere Leute wird es extreme Situationen absetzen.

 

Was sehen Sie dann noch für Möglichkeiten?

Der Tierarzt muss für jeden Betrieb ein Rezept ausstellen und so werden die Vorschriften umgangen.  Das gibt grosse Kosten und schadet dem Image der Biolandwirtschaft. Wir sind  davon überzeugt, dass diese Auflagen wieder rückgängig gemacht werden müssen und das wäre ein grosser Imagekiller.

 

Was sind Ihre letzten Schritte?

Das oberste Ziel muss sein, dass die Konsumentin und der Konsument ein seriöses, ehrliches Bioprodukt kaufen kann. Dazu gehört auch, dass es unseren Biotieren gut geht.  Dafür setzen wir uns ein. Es wäre schade, wenn der Tierschutz negativ über den Biolandbau berichtet. Wir fühlen  uns unseren Kundinnen und Kunden und dem Biolandbau verpflichtet. Wir freuen uns darauf, für eine gute Sache zu kämpfen und das werden wir auch tun.