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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Landwirtschaft BLW |
Stellungnahme
zur Petition der Alb. Lehmann Bioprodukte AG an das BLW
In Sachen“Bio-Verordnung – Bedarfsgerechte Erhöhung des Bioanteils“
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Das BLW nimmt die von 488 Personen unterstützte Petition ernst: Diese fordert, dass die Reduktion der konventionellen Futteranteile nur so rasch erfolgen soll, als dies ernährungsphysiologisch und von der Marktlage her vertretbar ist. Im Moment ist in der Bio-Verordnung vorgesehen, dass der maximale Anteil an konventionellen Futterkomponenten bei Nicht-Wiederkäuern per Ende 2009 von 10 auf 5 Prozent, und per Ende 2011 auf Null reduziert werden soll. Dieser Zeitplan entspricht jenem der EU-Mitgliedstaaten.
Die hundertprozentige Bio-Fütterung bleibt ein Ziel aller Akteure der Biologischen Landwirtschaft: Sie entspricht der Konsumenterwartung und schafft auch die nötigen Anreize für die Produzenten und Hersteller von Bio-Futtermitteln.
Die Annäherung an dieses Ziel muss aber im richtigen Tempo erfolgen.. Sollte sich in den nächsten Jahren herausstellen, dass europaweit ein Mangel an gewissen Futterkomponenten in Bio-Qualität vorliegt, so könnte der Fahrplan für die Reduktion der konventionellen Futteranteile überprüft und nötigenfalls angepasst werden. Dies würde in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der EU erfolgen.
Kurzfristig will das BLW vor allem den möglichen Versorgungsengpass bei der Wiederkäuerfütterung angehen: Demnächst werden deshalb Vorschläge in die Vernehmlassung gehen, wonach die Fütterung von Nebenprodukten der Lebensmittelverarbeitung (Zuckerrübenschnitzel, Trester, Melasse etc.) vorerst noch bis Ende 2008 bis zu 5 Prozent der Ration in konventioneller Qualität eingesetzt werden können.
Bern, 12. Juni 2007