Neue Regelung Wiederkäuer ab 1.1.2022
Ab dem nächsten Jahr werden uns nur noch Rohstoffe mit der Herkunft Schweiz zur Verfügung stehen. Davon ausgenommen sind die Mühlennebenprodukte (Kleie, Zuckerrübenpellets).
Die beschränkte Verfügbarkeit von Schweizer Proteinträgern stellt uns vor grosse Herausforderungen. Obwohl der Anbau von Futtersoja in den vergangenen zwei Jahren stark ausgedehnt wurde, reicht es bei weitem nicht für die heute benötigte Menge an Wiederkäuerfutter.
Für die Futterzusammensetzung heisst das, dass Soja, Raps und Sonnenblumenkuchen mehrheitlich aus den Rezepturen verschwinden werden. Diese Proteinträger müssen grösstenteils durch Körnerleguminosen ersetzt werden, wobei vor allem die Ackerbohne als Proteinquelle dient. Die Eiweisserbse ist bezogen auf Ihre Gehalte als «ausgewogene» Komponente einzustufen und kann daher nicht oder nur bedingt zum Ausgleichen einer proteinarmen Ration verwendet werden.